Wie wird gewählt

Logo WahlenAm 25. Mai 2014 haben rund 8,5 Millionen Wahlberechtigte, darunter 600.000 Unionsbürgerinnen und -bürger, in Baden-Württemberg wieder die Wahl: Gewählt werden die Kreisräte in den 35 Landkreisen, die Gemeinderäte in 1.101 Städten und Gemeinden sowie in 410 Gemeinden mit Ortschaftsverfassung die Ortschaftsräte von insgesamt circa 1.640 Ortschaften.

Bei der Kommunalwahl können die Wählerinnen und Wähler sowohl Stimmen häufen (kumulieren) als auch Kandidatinnen und Kandidaten von einer Liste auf eine andere übertragen (panaschieren). Wahlberechtigt sind deutsche Gemeindebürger wie auch ausländische Mitbürger aus der EU.

In Bruchsal haben Sie

So wählen Sie die Freien Wähler

Jedem Kandidaten eine Stimme geben

Trennen Sie den Freie Wähler Stimmzettel von den anderen Wahlvorschlägen und geben Sie ihn unverändert ab. Dadurch erhalten alle Bewerber der Freien Wähler je eine Stimme.

Kumulieren (Stimmenhäufung)

Sie können Ihren Kandidaten 1, 2 oder 3 Stimmen geben. Bei der Stimmabgabe müssen Sie hinter jedem Kandidaten, den Sie wählen wollen, eine „1”, „ 2” oder „3” schreiben, bis Sie alle Ihre Stimmen (je nach Gremium 7 für den Kreistag, 32 für den Gemeinderat oder 10 für den Ortschaftsrat) zusammen haben.

Panaschieren

Sie können auf einem anderen Stimmzettel Bewerber der Freien Wähler mitwählen. Übertragen Sie deren Namen in die freien Zeilen des Wahlzettels und kennzeichnen Sie Ihre Kandidaten mit „1”, „2” oder „3” Stimmen.

Checkliste

  • Vergeben Sie auf keinen Fall mehr als drei Stimmen pro Kandidat
  • Prüfen Sie vor Abgabe des Stimmzettels nochmal, ob die Gesamtzahl der Stimmen überschritten wurde. In diesem Fall wäre der Stimmzettel komplett ungültig und kein Kandidat hätte eine Stimme bekommen.

Weitere Informationen

Wikipedia-Artikel über
Seiten der Landeszentrale für politische Bildung in BW
Die Freien Wähler im Internet
Sonstiges

Das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg stellt auf einer eigens eingerichteten Internetseite ebenfalls umfangreiche Informationen zur Kommunalwahl bereit. Ein Artikel in der Wikipedia beschreibt, das für die Sitzverteilung in den einzelnen Gremien maßgebliche Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers, welches dieses Jahr zum ersten Mal bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg Anwendung findet. Es ist gerechter und benachteiligt nicht länger kleinere Parteien und Wählervereinigungen bei der Umrechnung von Wählerstimmen in Mandate wie dies beim bisher gebräuchlichen D’Hondt-Verfahren der Fall sein konnte.

Wer sich mehr für die rechtlichen Grundlagen von Kommunalwahlen interessiert, findet diese im Grundgesetz, Artikel 28 sowie in der Baden-Württembergischen Landesverfassung in Artikel 71. Die Einzelheiten der Kommunalwahl sind im Kommunalwahlgesetz (KomWG) und in der Kommunalwahlordnung geregelt. Ferner gelten die Gemeindeordnung, die Landkreisordnung sowie das Meldegesetz.